Digitale Barrierefreiheit

Eine gute Navigation sollte von möglichst vielen Menschen unabhängig ihrer individuellen Fähigkeiten und verwendeten Hilfsmitteln genutzt werden können. Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Websites so zu gestalten und umzusetzen, dass Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen auf Inhalte und Funktionen zugreifen können. Diese können zum Beispiel Sehbeeinträchtigungen, motorische Beeinträchtigungen, altersbedingte Veränderungen oder bestimmte Nutzungssituationen sein und beeinflussen die Wahrnehmung und Bedienung einer Website. Barrierefreiheit sollte daher bereits bei der Konzeption einer Website berücksichtigt werden und nicht als nachträglicher Zusatz.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Menschen nutzen Websites auf unterschiedliche Weisen: Während manche Nutzer*innen eine Maus verwenden, bedienen andere eine Website ausschließlich mit der Tastatur. Menschen mit Sehbeeinträchtigung können auf Screenreader oder vergrößerte Darstellungen angewiesen sein. Andere benötigen besonders verständliche Bezeichnungen, ausreichende Kontraste oder eindeutig erkennbare Interaktionselemente. Eine Navigation, die beispielsweise ausschließlich über Hover funktioniert, kann für Menschen ohne Maus schwer oder gar nicht bedienbar sein. Fehlen sinnvolle Bezeichnungen oder eine semantische Struktur, können sich Nutzer*innen mit assistiven Technologien nur eingeschränkt orientieren.

Barrierefreiheit bedeutet also, unterschiedliche Formen der Wahrnehmung und Bedienung bereits bei der Entwicklung zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen verbessern aber gleichzeitig auch die allgemeine Tauglichkeit der Website, denn verständliche Labels, nachvollziehbare Strukturen und erkennbare Zustände helfen schließlich nicht nur Menschen mit Behinderungen.

Gesetzliche Grundlagen

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gestalterische und gesellschaftliche Verantwortung, sondern für bestimmte Websites und digitale Dienstleistungen auch gesetzlich vorgeschrieben. Auf europäischer Ebene bilden besonders diese zwei Richtlinien die Grundlage:

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet Mitgliedstaaten, Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umzusetzen. In Deutschland geschieht das unter anderem durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und entsprechende Regelungen der Bundesländer.

Die EU-Richtlinie 2019/882 (oder auch bekannt als European Accessibility Act) erweitert die gesetzlichen Anforderungen auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen. In Deutschland wurde sie durch das Barrierefreieheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die entsprechende Verordnung (BFSGV) umgesetzt. Die wesentlichen Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025 und betreffen unter anderem bestimmte Angebote wie Online-Shops.

Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem von der Art des Angebots, der anbietenden Stelle oder möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.

Standards & Anforderungen

Durch Gesetze wird festgelegt, für welche Angebote digitale Barrierefreiheit verpflichtend ist. Für die konkrete Gestaltung und technische Umsetzung sind hingegen Standards und Richtlinien entscheidend. Eine zentrale Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C). Sie beschreiben Anforderungen an barrierefreie Webinhalte und orientieren sich an vier grundlegenden Prinzipien:

Wahrnehmbarkeit: Informationen und Bedienelemente müssen auf unterschiedliche Weise wahrgenommen werden können.
Bedienbarkeit: Funktionen und Navigation müssen mit unterschiedlichen Eingabemethoden nutzbar sein.
Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung sollen nachvollziehbar und vorhersehbar sein.
Robustheit: Inhalte müssen zuverlässig von unterschiedlichen Browsern und assistiven Technologien verarbeitet werden können.

Die WCAG enthalten Erfolgskriterien, beispielsweise zur Tastaturbedienung, zu Farbkontrasten oder zur Kennzeichnung interaktiver Elemente. Die Kriterien sind unterschiedlichen Konformitätsstufen zugeordnet: A, AA und AAA. Auf europäischer Ebene spielt außerdem die Norm EN 301 549 eine wichtige Rolle und beschreibt Barrierefreiheitsanforderungen an Informations- und Kommunikationstechnologie, wobei sie die WCAG für Webinhalte einbezieht.

Zusammenfassung

Digitale Barrierefreiheit soll sicherstellen, dass Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und verwendeten Hilfsmitteln Zugang zu digitalen Inhalten und Funktionen erhalten. Gesetzliche Vorgaben und technische Standards schaffen dafür einen verbindlichen beziehungsweise überprüfbaren Rahmen. Die eigentliche Grundlage entsteht bereits bei der Konzeption: durch verständliche Strukturen, eindeutige Bezeichnungen und eine Navigation, die unterschiedliche Formen der Wahrnehmung und Bedienung berücksichtigt. Barrierefreiheit beginnt also bereits bei der Entscheidung, wie Inhalte organisiert und zugänglich gemacht werden.

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Europäische Union (EUR-Lex). Abgerufen am 01.11.2026.
  2. Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Europäische Union (EUR-Lex). Abgerufen am 01.11.2026.
  3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 01.11.2026.
  4. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 01.11.2026.
  5. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Overview. W3C Web Accessibility Initiative (WAI). Abgerufen am 01.11.2026.